Bewertungsobjekte

Der Verkehrswert nach § 194 BauGB wird wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Verkehrswertgutachten werden üblicherweise erstellt für:

unbebaute Grundstücke:

  • begünstigtes Agrarland
  • Rohbauland
  • Bauerwartungsland
  • Bauland

Wohnimmobilien:

  • Eigentumswohnungen und sonst. Teileigentum
  • freistehende Einfamilienhäuser
  • Reihenhäuser
  • Doppelhaushälften
  • Geschosswohnungsbauten

Renditeobjekte:

  • Wohn- und Geschäftshäuser
  • Geschäftshäuser (Mischnutzung: Einzelhandel / Büro)
  • Büroimmobilien
  • Spezialimmobilien (Industrieliegenschaften, Einzelhandelsimmobilien, Hotelimmobilien usw.)
  • Bauernhöfe (im Außenbereich)
  • sonstige privilegierte Außenbereichsliegenschaften